Verkaufsstart Neustadt-Adventskalender

In diesem Jahr können wir uns an dem 26. von der Künstlerin Juliane Hackbeil gestalteten Adventskalender erfreuen! Unter dem Motto „Rundherum in der Neustadt“ wird der Kalender ab Oktober in den bekannten Vorverkaufsstellen (Richters Buchhandlung, Pusteblume, Art & Form u.a.) und in der …
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Bitte um Unterstützung

Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Arbeit interessieren. In unserem Kirchspiel finden Sie Angebote sowohl für Jung und Alt, zum Mitmachen und Miterleben, als auch für Gemeinschaftserlebnisse und natürlich zur Seelsorge. Wir wollen Ihnen die gesamte Breite einer lebendigen Gemeindearbeit in der …
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Spendengelder sind ein wesentlicher Teil unserer Einnahmen. Wir freuen uns deshalb über jede Spende für unsere vielfältige Gemeindearbeit im Ev.-Luth. Kirchspiel Dresden-Neustadt.

Bei Spenden gilt immer der „Spenderwille“: Eine Spende darf nur für den Zweck verwendet werden, für den sie gegeben wurde. Das Kirchspiel ist verpflichtet, dafür zu sorgen und diese gegebenenfalls auch nachzuweisen. Wenn Sie keinen konkreten Verwendungszweck angeben, verwenden wir Ihre Spende für die allgemeine Gemeindearbeit.

Wir benötigen z. B. Spenden für die Arbeit mit Kindern, Konfirmanden und Jugendlichen, für Seniorenarbeit, für Flüchtlingsarbeit, für die musikalische Arbeit und ebenso für Anschaffungen und diverse Bauvorhaben bzw. Restaurierungen.

Aber auch scheinbar kleine Dinge sind wichtig, z. B. Geld für die Altarblumen in unseren Kirchen und Gemeinderäumen.

Bitte sprechen Sie Pfarrerinnen und Pfarrer und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an wenn Sie Fragen haben oder einfach erst einmal wissen möchten, wo Sie konkret helfen könnten.

Spenden können Sie auf folgendes Konto überweisen oder auch bar in der Verwaltung des Kirchspiels einzahlen.

Unsere Bankverbindung für Spenden lautet:
Kirchspiel Dresden-Neustadt
IBAN: DE06 3506 0190 1667 2090 28
BIC: GENODED1DKD
KD-Bank – LKG Sachsen
Verwendungszweck: RT 1081 – Spendenzweck, Name und Adresse

Spendenquittungen

Als Ev.-Luth. Kirchspiel dürfen wir für jede Spende (ab 100 Euro) eine Spendenbestätigung ausstellen, die sie beim Finanzamt einreichen können, ansonsten gelten die Quittungen bzw. Überweisungsbelege als Spendenbestätigung.

Für die Spendenbestätigung benötigen wir Ihren Namen und Ihre Anschrift.

Das Schönste an einer Spende bleibt aber neben diesem Vorteil sicher das Gefühl etwas Sinnvolles unterstützt zu haben.

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